– Weltkulturerbe sind von kulturellen und/oder natürlichen Standorte als ‚Outstanding Universal Value‘,, die eingeschrieben sind, der auf der UNESCO-Liste der Welterbe-Komitee.,

Diese Orte oder Gebäude sind gedacht:

  • haben für jeden eine besondere Bedeutung
  • stellen einzigartige oder die bedeutendsten oder besten Beispiele des kulturellen und/oder natürlichen Erbes der Welt dar

Ein herausragender universeller Wert wird als über nationale Grenzen hinaus betrachtet und für zukünftige Generationen von Bedeutung sein.

Der Welterbestatus ist eine hohe Auszeichnung, die Verantwortung und internationale Kontrolle mit sich bringt.,

UNESCO

Die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) ist bestrebt, solche Stätten durch die Konvention zum Schutz des Weltkultur-und Naturerbes zu schützen und zu bewahren. Dieser internationale Vertrag wurde 1972 ausgearbeitet.

Regierungen von Ländern, die das Übereinkommen ratifiziert haben (Vertragsstaaten), identifizieren und nominieren geeignete Stätten für die Aufnahme in die von der UNESCO geführte Liste in den Welterbeausschuss.

Lesen Sie mehr über Welterbestätten auf der UNESCO-Website.,

World Heritage Sites in Scotland

Scottish Ministers are responsible for:

  • identifying and putting forward sites to the Department for Culture, Media and Sport (DCMS) for nomination
  • Sicherstellung der Einhaltung der Konvention in Bezug auf Welterbestätten in Schottland

Historic Environment Scotland führt diese Rollen für kulturelle Welterbestätten im Namen der Minister.,

Kulturelles Welterbe ist im Portfolio der Direktion Kultur und Erbe der schottischen Regierung Direktion für Unternehmen, Umwelt und Innovation. Das Naturerbe liegt in der Verantwortung der Direktion Umwelt und Forstwirtschaft.

DCMS fungiert als Vertragsstaat für das Gesamte Vereinigte Königreich und ist für die allgemeine Einhaltung des Übereinkommens durch das Vereinigte Königreich verantwortlich.

Die schottische Planungspolitik verpflichtet Planungsbehörden, Welterbestätten und ihre Umgebung vor unangemessener Entwicklung zu schützen.,

Dazu gehören Behörden:

  • mit einschlägigen Richtlinien im Entwicklungsplan
  • mit Faktoren, die bei der Prüfung von Entwicklungsvorschlägen zu berücksichtigen sind, die sich auf ein Weltkulturerbe auswirken können