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Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT), die in Kraft getreten im März 1970, sucht hemmen die Verbreitung von Kernwaffen. Seine 190 (191 mit Nordkorea*) Vertragsstaaten werden in zwei Kategorien eingeteilt: Kernwaffenstaaten (NWS)-bestehend aus den Vereinigten Staaten, Russland, China, Frankreich und dem Vereinigten Königreich—und Nicht—Kernwaffenstaaten (NNWS)., Nach dem Vertrag verpflichten sich die fünf NWS zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung, während die NWS sich bereit erklären, auf die Entwicklung oder den Erwerb von Atomwaffen zu verzichten.

Mit seiner nahezu universellen Mitgliedschaft hat der NVV die weiteste Einhaltung eines Waffenkontrollabkommens, wobei nur Südsudan, Indien, Israel und Pakistan außerhalb des Vertrags verbleiben. Um dem Vertrag beizutreten, müssen diese Staaten dies als NNWS tun, da der Vertrag den NWS-Status auf Nationen beschränkt, die vor dem 1.Januar 1967 eine Kernwaffe oder einen anderen nuklearen Sprengsatz hergestellt und explodiert haben.,“Für Indien, Israel und Pakistan, von denen alle bekannt sind, dass sie Atomwaffen besitzen oder im Verdacht stehen, sie zu besitzen, würde der Beitritt zum Vertrag als NNWS erfordern, dass sie ihre Atomwaffen demontieren und ihr Kernmaterial unter internationale Sicherheitsvorkehrungen stellen. Südafrika folgte 1991 diesem Weg zum Beitritt.

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Gemäß den Artikeln I und II des Vertrags vereinbaren die NWS, NNWS nicht bei der Entwicklung oder dem Erwerb von Atomwaffen zu unterstützen, und die NNWS verzichten dauerhaft auf die Verfolgung solcher Waffen., Um diese Verpflichtungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass Kernmaterial nicht zu Waffenzwecken umgeleitet wird, beauftragt Artikel III die Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) mit der Inspektion der kerntechnischen Anlagen der Nicht-Atomwaffenstaaten. Darüber hinaus werden in Artikel III Garantien für den Transfer spaltbaren Materials zwischen NWS und NNWS festgelegt.

Artikel IV erkennt das „unveräußerliche Recht“ der Vertragsstaaten zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Kernenergie für Nichtwaffenzwecke an., Es unterstützt auch den „größtmöglichen Austausch“ solcher nuklearen Informationen und Technologien zwischen NWS und NNWS.

Artikel V, der jetzt effektiv veraltet ist, ermöglicht NNWS den Zugang zu NWS-Forschung und-Entwicklung über die Vorteile von nuklearen Explosionen, die für friedliche Zwecke durchgeführt werden. Da der wahrgenommene Nutzen friedlicher Atomexplosionen im Laufe der Zeit abgenommen hat, hat die Relevanz dieser Klausel viel von ihrem praktischen Wert verloren. Es ist jetzt strittig wegen der Beschränkung aller nuklearen Explosionen, die durch den Umfassenden Testverbot—Vertrag vorgeschrieben ist-zu dem alle fünf NWS Unterzeichner sind.,

Artikel VI verpflichtet die Vertragsstaaten, “ Verhandlungen in gutem Glauben über wirksame Maßnahmen zur frühzeitigen Einstellung des nuklearen Wettrüstens und der nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag über allgemeine und vollständige Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle fortzusetzen.“In Anerkennung der Notwendigkeit von Zwischenschritten im Prozess der nuklearen Abrüstung ermöglicht Artikel VII die Einrichtung regionaler kernwaffenfreier Zonen.,

Artikel VIII erfordert einen komplexen und langwierigen Prozess zur Änderung des Vertrags, der alle Änderungen ohne klaren Konsens wirksam blockiert. Artikel X legt die Bedingungen fest, unter denen ein Staat aus dem Vertrag zurücktreten kann, und verlangt eine Frist von drei Monaten, wenn „außergewöhnliche Ereignisse“ seine obersten nationalen Interessen gefährden.

Der Rest des Vertrags befasst sich mit seiner Verwaltung und sieht alle fünf Jahre eine Überprüfungskonferenz und nach 25 Jahren eine Entscheidung darüber vor, ob der Vertrag verlängert werden soll., Die Überprüfungskonferenz von 1995 verlängerte den Vertrag auf unbestimmte Zeit und erweiterte den Überprüfungsprozess, indem sie verpflichtete, dass die Fünfjahresüberprüfungskonferenzen die frühere Umsetzung überprüfen und Möglichkeiten zur Stärkung des Vertrags erörtern.

Weitere Informationen zur Geschichte des NVV und seiner Überprüfungskonferenzen finden Sie in der Zeitleiste des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV). Der Vertragstext ist hier zu finden.

HINWEIS

*Nordkorea gab am 10.Januar 2003 bekannt, dass es sich mit Wirkung vom nächsten Tag aus dem Vertrag zurückzieht., Obwohl Artikel X des NVV vorschreibt, dass ein Land drei Monate vor dem Rücktritt kündigt, argumentierte Nordkorea, dass es diese Anforderung erfüllt habe, weil es ursprünglich seine Entscheidung zum Rücktritt vom 12.März 1993 angekündigt und die Entscheidung einen Tag vor ihrer Rechtsverbindlichkeit ausgesetzt habe. Es gibt noch kein endgültiges Rechtsgutachten darüber, ob Nordkorea noch Vertragspartei des NVV ist.