As-Built-Zeichnungen

As-Built-Zeichnungen sind für diese Projekte erforderlich, die vom Baubeamten oder seinem Beauftragten festgelegt werden. Alle neuen Bau -, Zusatz-oder Änderungs – /Umbau-Master-Genehmigungen mit einem Wert von mehr als 500.000 US-Dollar erfordern eine As-Built-Einreichung.

Darüber hinaus erfordert jede Revision, die den Master-Genehmigungswert der Arbeit auf einen Betrag von mehr als 500.000 US-Dollar erhöht, auch eine As-Built-Einreichung.

Abgelaufene Genehmigungen und Genehmigungsverlängerungen

Genehmigungsverlängerungen können nur beantragt werden, wenn die Genehmigung noch aktiv ist., Genehmigungserweiterungen können durch Einreichen eines Genehmigungsantrags mit ausgefülltem Feld zur Verlängerung der Genehmigung beantragt werden. Eine Mindestgenehmigungsgebühr wird basierend auf dem aktuellen Gebührenplan erhoben.

Wenn Ihre Genehmigung vor Abschluss aller erforderlichen Inspektionen abgelaufen ist, müssen Sie Ihre Genehmigung erneuern. Genehmigungsverlängerungen können durch Einreichung eines Genehmigungsantrags eingeholt werden. Sobald die Gebühren bezahlt sind, können verbleibende Inspektionen angefordert werden.,

Genehmigung stornieren

Befindet sich eine Genehmigung im Status „Beantragt“ oder „ausgestellt“, wurden jedoch keine Arbeiten ausgeführt und keine Inspektionen angefordert, kann vom Eigentümer oder Auftragnehmer ein notariell beglaubigtes Formular zur Löschung der Genehmigung eingereicht werden. Für die Stornierung wird eine Gebühr für die Gebäudeverwaltungsabwicklung auf der Grundlage des aktuellen Gebührenplans erhoben.

Wechsel des Auftragnehmers

Bewerber, die einen Wechsel des Auftragnehmers anstreben, müssen einen neuen Genehmigungsantrag ausfüllen und das Feld „Auftragnehmerwechsel“ im Abschnitt „Genehmigungsantrag“ des Antrags auswählen.,

Änderung des Architekten / Ingenieurs

Bewerber, die einen Wechsel des Architekten oder Ingenieurs anstreben, müssen einen neuen Genehmigungsantrag ausfüllen und das Feld „Änderung des Architekten / Ingenieurs“ im Abschnitt „Genehmigungsanforderung“ des Antrags auswählen.

Die Bewerber müssen auch einen neuen Satz von Zeichnungen einreichen, die vom neuen Architekten oder Ingenieur unterzeichnet und versiegelt wurden. Der ersetzte Zeichensatz kann als Referenz eingereicht werden.,

Aufgegebene Anträge

Ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung gilt 180 Tage nach dem Anmeldetag als aufgegeben, nichtig oder nichtig, es sei denn, der Antrag wurde in gutem Glauben gestellt oder eine Baugenehmigung erteilt; mit der Ausnahme, dass der Baubeamte befugt ist, eine oder mehrere Fristverlängerungen für zusätzliche Zeiträume von höchstens 90 Tagen zu gewähren. Die Verlängerung ist schriftlich zu beantragen und begründbaren Grund nachzuweisen.